Die jeweils aktuellen Coronaregeln gelten natürlich auch bei uns!
In Hamburg sind im Januar 2022 neue Coronaregeln in Kraft getreten. Dies sind (Stand: 10. Januar 2022 00:00
Uhr):
Es gelten die Regeln des 2G-Plus-Modells:
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Wir müssen bei Ihrer Anreise Ihren Impfnachweis oder Genesenenausweis sehen: Der Zugang ist nur erlaubt mit einem Coronavirus-Impf-
oder Genesenennachweis sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem ärztlichen Attest belegen, sowie für Kinder und Jugendliche bis zum
16. Geburtstag.
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Zusätzlich ist ein negativer Coronatest erforderlich (Antigen-Schnelltests aus einem Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden).
- Einen Testnachweis müssen jedoch nicht erbringen:
- Schülerinnen und Schüler (mit Schülerausweis)
- Personen, die über einen Nachweis über eine Auffrischimpfung ("Booster") verfügen
- Geimpfte Personen, die nach ihrer vollständigen Impfung erkrankt und genesen sind und einen Genesenennachweis haben.
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Der Testnachweis ist jeweils nach 72 Stunden zu wiederholen.
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Wenn Sie Erkältungssymptome aufweisen oder eine Coronainfektion aktuell bei Ihnen nachgewiesen worden ist, dürfen wir Sie nicht beherbergen.
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Wir benötigen von allen Gästen Namen, Adresse und Telefonnummer zur Kontaktnachverfolgung. (Für andere
Zwecke nutzen wir die Daten natürlich nicht.)
Für die Wohnung gelten strenge Hygieneregeln: Zusätzlich zu unseren auch sonst außergewöhnlich hohen Sauberkeitsstandards werden Flächen, Türklinken etc. desinfiziert, ehe Sie anreisen;
selbstverständlich wird die Bettwäsche bei mind. 60 Grad gewaschen, so dass Viren möglichst keine Chance haben.
Bleiben Sie gesund!